Gyrocopter Ausbildung - Fächer


Gyrocopter Ausbildungsinhalte sind im Einzelnen im Ausbildungsnachweis für Tragschrauber dokumentiert.
Teil I
  • 1. Luftrecht / 2. Flugfunk / 3. Meteorologie / 4. Navigation

Teil II
  • 1. Technik -Tragschrauber / 2.Verhalten in besonderen Fällen -Tragschrauber


Fächer im Details
Luftrecht:
  • Rechtsvorschriften, Organisation der Luftfahrt, Luftraumstruktur, Fluggerät, Flugbetrieb, Haftung und Versicherung, Straf- und Bussgeldvorschriften.
Flugfunk:
  • Rechtsvorschriften, Sprechfunkverfahren, Not- und Dringlichkeitsverfahren, Flugfunkgerät, Sprechgruppen, Sprechübungen.
Menschliches Leistungsvermögen: (** ist im Fach "Verhalten in besonderen Fällen" enthalten)
  • physiologische Grundlagen, Gesundheit, fliegerische Fitness, Persönlichkeitsmerkmale, Stress und Stressmanagement, Fehlermanagement, Fliegerische Entscheidungsprozesse
Meteorologie:
  • Grundlagen, Met. Beobachtungen und Messungen, Synoptische Meteorologie, Flugmeteorologie, Meteorologische Information
Technik:
  • Aerodynamik beim Tragschrauber, Autorotation horizontal und vertikal, Verhalten beim Drehzahlaufbau, Abbremsverfahren, Zweiblattrotor, Blade flapping, Steuerungstechnik, Geschwindigkeitspolare, Beladungszustände, Motordrehmoment
Navigation:
  • Grundlagen, Karten für die Luftfahrt, Flugnavigation, Navigatorische Flugvorbereitung, Terrestrische Navigation
Verhalten in besonderen Fällen:
  • Hauptunfallgefahren PIO, Aufschaukeln und Negativ G, Ausleiten eines steilen Steigfluges, Ausleiten von Schwingungen, Notverfahren bei Motorausfall, Notverfahren bei technischen Störungen, Unfälle/Statistik




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Praktische Flugausbildung
Abschnitt 1:
Flugausbildung bis zum ersten Alleinflug

  • Bodeneinweisung, Anlassen, Rollen, Handhabung Prerotator, Rollübungen mit drehendem Rotorsystem, Start, flache Überflüge, Steigflug, Horizontalflug, Kurven, Langsamflug, Sackflug, Sinkflug, Platzrunde, Durchstarten, Landung, Landungen unter besonderen Bedingungen, tiefe Überflüge mit seitlichem Positionswechsel, Notlandeübungen, Beenden des Fluges, Abbremsen des Rotorsystems, Alleinflug (veränderte Gewichtssituation)
Abschnitt 2:
Flugausbildung bis zur Überlandflugreife

  • Ziellandeübungen, Außenlandeübungen, Wiederholungen im Alleinflug, Übungen zur terrestrischen Navigation, Anflug von anderen Flugplätzen, Flüge außerhalb des Platzes ohne Fluglehrer, Erster Überlandflug.
Abschnitt 3:
Übungen bis zur Prüfungsreife

  • Ziellandeübungen unter verschiedenen Bedingungen, Starts und Landungen auf fremden Flugplätzen, weitere Überlandflüge.


Die Ausbildung endet mit dem bestehen einer theoretischen und praktischen Prüfung vor einem Prüfungsrat. Nach deren bestehen, kann die Lizenz beim DULV beantragt werden.
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