Gyrocopter fliegen in Österreich bzw. Gyrocopter Ausbildung für Österreicher

Gyrocopter Fliegen in Österreich. Was ist zu beachten, welche Regelungen gibt es. Gyrocopter Piloten aufgepasst!
Für Auslandsflüge gibt es immer noch keine allgemeingültigen Regelungen. Sowohl die Fluglizenzen als auch die Muster- und Verkehrszulassungen unterliegen dem jeweils nationalen Recht und müssen nicht zwangsläufig von anderen Ländern anerkannt werden. Bevor also ein Flug ins Ausland geplant wird, sollte man sich darum rechtzeitig mit den dort gültigen Regelungen vertraut machen und evtl. mit den ansässigen Behörden in Verbindung treten.

Der Gyrocopter-Einflug nach Österreich für deutsche UL-Piloten ist weitestgehend in trockenen Tüchern:
Erlass betreffend die Voraussetzungen für die Verwendung deutscher Ultralightflugzeuge (UL) in Österreich. Mit Wirkung ab 18. Juni 2004 (Wirksam bis 31.12.2005) darf jeder Inhaber einer deutschen Luftsportgeräteführerlizenz für Ultralight-Flugzeuge ("Ultralight-Lizenz", "Sportpilotenlizenz") seine Berechtigung auf deutschen Ultralight-Flugzeugen nach Sichtflugregeln (VFR, kein Betrieb in Kontrollzonen und SRAs) ausüben. Der Erlass vom 18. Juni 2004 wurde vom Österreichischen Verkehrsministerium gegenüber dem DULV (Deutscher Ultraleichtverband) in folgenden Sätzen verlängert.

"Sehr geehrter Herr Konrad! Ich kann Sie darüber informieren, dass Ihrem Ersuchen entsprechend die Gültigkeit der seit dem 18. Juni 2004 in Österreich geltende Regelung für den Einflug von deutschen Ultralight -Flugzeugen nach Österreich nunmehr bis zum 1. September 2006 verlängert wurde. Für den Zeitraum nach dem 1. September 2006 wird seitens meines Ministeriums eine dauerhafte Regelung angestrebt." Dem Vernehmen nach wurde diese Verlängerung erneut verlängert. (Anmerkung des Autors 7.9.06)

Wichtige Voraussetzungen
  • Für Österreich ist kein Flugplan erforderlich.
  • Wir brauchen auch keine besondere Versicherungen mehr mit einer kleinen Ausnahme bei der Passagier-Haftpflicht-Versicherung: Anders als in Deutschland muss der Halter eine Passagier-Haftpflicht-Versicherung mit folgenden Deckungssummen nachweisen: Für Lfz bis 2.700 kg 100.000,00 SZR.
  • Wir brauchen außerdem ein ELT (Emergency Locator Transmitter).
  • Natürlich müssen wir auch die luftrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes beachten (ICAO-Karte, AIP, Flugvorbereitung).


Die Gästeflugregelung für deutsche Ultraleichtflugzeuge wurde vom österreichischen Verkehrsministerium nun auch auf fußstartfähige Motorschirme ausgeweitet, die in Österreich nicht als UL gelten. Danach dürfen nun auch deutsche Motorschirmpiloten bis zum 1. September 2006 nach Österreich einfliegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Gültiger deutscher SPL, Kennzeichen, Emergency Locator Transmitter (ELT) und eine entsprechende Haftpflicht-Versicherung, die österreichische Ansprüche erfüllt.
  • Die Abgabe eines Flugplans für den Grenzüberflug ist nicht erforderlich. Da man sich luftrechtlich mit deutschen Motorschirmen in Österreich wie ein „klassisches“ UL bewegt, wird daraufhin hingewiesen, dass die Landeerlaubnis auf einem Flugplatz in Österreich im Vorfeld geklärt werden sollte.
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