Lehrberechtigung


Lehrberechtigung
Voraussetzungen für den Erwerb der Tragschrauber-Lehrberechtigung (§95a Abs.1 Pkt. 2 LuftPersV)

Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer:
  • 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (= Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule

Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Bewerber mit der Lizenz für Tragschrauberführer sowie mit gültiger Erlaubnis für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge:
  • mindestens 150 Flugstunden Gesamtflugzeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer, davon
  • mindestens 70 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern
  • eine theoretische und praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • die erfolgreiche Teilnahme an je einem Theorie- und Praxislehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer
  • eine anschließende Ausbildungstätigkeit (= Assistententätigkeit) unter der Aufsicht des Ausbildungsleiters an einer anerkannten Tragschrauberschule


Während der Assistentenzeit müssen alle Ausbildungsabschnitte laut Ausbildungsnachweis durchlaufen werden und der Bewerber muss an der Ausbildung von mindestens zwei Flugschülern beteiligt sein. Über diese Ausbildungsschritte muss ein schriftlicher Bericht geführt werden, aus dem die einzelnen Flüge und Ausbildungsschritte nachvollziehbar hervorgehen.

Inhaber einer gültigen Lehrberechtigung für motorgetriebene Luftfahrzeuge oder Segelflugzeuge:
  • mindestens 50 Flugstunden und
  • mindestens 150 Starts und Landungen als verantwortlicher Luftfahrzeugführer auf Tragschraubern.
  • eine praktische Auswahlprüfung vor einem Prüfungsausschuss
  • die erfolgreiche Teilnahme an einem praktischen Ausbildungslehrgang des DULV / DAeC für Tragschrauber-Fluglehrer Auf die Assistentenzeit kann hier verzichtet werden.

Die Lehrberechtigung wird mit einer Gültigkeit von 3 Jahren erteilt.

Nach Ablauf der drei Jahre müssen für die Verlängerung der Lehrberechtigung zwei der folgenden Bedingungen erfüllt und nachgewiesen werden:
  • mind. 10 Flugstunden als Lehrer oder Prüfer
  • Teilnahme an einem vom Beauftragten durchgeführten bzw. anerkannten Fortbildungslehrgang
  • erfolgreiche Ablegung einer Befähigungspfüfung im letzten Jahr vor der Verlängerung
Seitenende